BDÜ-Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Schon Anfang des Monats hat der BDÜ auf Einladung des BMJV erneut Stellung zu zwei Gesetzesvorhaben bezogen, welche die Ampel-Regierung bereits in der 20. Legislaturperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht hatte, die aufgrund der vorgezogenen Neuwahl jedoch nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden konnten. Die schwarz-rote Koalition will an dem Vorhaben im Rahmen der Digitalisierung der Justiz festhalten und nimmt jetzt einen neuen Anlauf:

Gemäß dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) soll an 13 Pilotgerichten in neun Bundesländern erprobt werden, wie Zivilverfahren mithilfe der Digitalisierung effizienter und dabei nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet werden können. In seiner Stellungnahme fordert der BDÜ wie zuvor, im Hinblick auf mehrsprachige Verfahren frühzeitig in die Erprobungsprozesse einbezogen zu werden, zudem auch in diesem Kontext und grundsätzlich die Einrichtung eines „besonderen Übersetzer- und Dolmetscherpostfachs“ und weist erneut auf die Gesundheitsrisiken beim Ferndolmetschen hin.

Mit dem zeitgleich vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung verfolgt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, digitale Beurkundungsprozesse zu ermöglichen und so die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche zu Notaren und Urkundsstellen abzuschaffen. Der BDÜ fordert hierzu in seiner Stellungnahme im Hinblick auf gedolmetschte Präsenzbeurkundungen bzw. auf bestätigte Übersetzungen die lückenlose Einbeziehung der von ihm vertretenen Berufsgruppen in diesen Prozess.

Mehr zu den beiden Vorhaben sowie alle Links zu den Stellungnahmen des Verbands unter: https://bdue.de/aktuell/news-detail/digitalisierung-in-der-justiz-weitere-bdue-stellungnahmen-zu-gesetzesvorhaben

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