Nachdem der BDÜ eine höhere Priorisierung von Dolmetscher*innen bei der Corona-Schutzimpfung gefordert hatte, veröffentlichte der Verband weitere Informationen. Es wird dabei vor allem auf die Nachweispflicht hingewiesen, die nach Coronavirus-Impfverordnung (§6) für eine priorisierte Corona-Schutzimpfung unumgänglich ist. „Um die anspruchsberechtigten Dolmetscher zu unterstützen, hat der BDÜ deshalb zwei Schreiben“ verfasst, die verwendet werden können, um die benötigten Bescheinigungen zu erhalten.
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