Dolmetschende im Krankenhaus

Seit dem 1.1.2020 gibt es eine neue Regelung!

Viele erinnern sich sicher daran, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten gekommen ist, wenn ein tauber Mensch bei stationären Krankenhaus Aufenthalten einen Dolmetscher brauchte. Das lag daran, dass in solchen Fällen das Krankenhaus den Dolmetscher bezahlen musste und nicht die Krankenkasse.

Geregelt war das im Krankenhausentgeldgesetz (KHEentgG).

Dort stand, dass die Dolmetscherkosten schon in der Fallpauschale enthalten ist, die die Krankenhäuser für die Behandlung der Patienten von der Krankenkasse bekommen. Viele Krankenhäuser haben abgelehnt zu zahlen, keine Dolmetscher bestellt oder sogar verweigert, dass der taube Patient einen Dolmetscher mitbringt oder bestellt.

Seit dem 1.1.2020 ist das Gesetzgeändert!

Nun steht dort, dass die Kosten für Dolmetscher nicht mehr zu den Krankenhausleistungen gehören: 

§ 2 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: 

Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nummer 2 gehören
1. (…)
2. bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung Leistungen der Dolmetscherassistenz zum Ausgleich der behinderungsbedingten Kommunikationsbeeinträchtigungen." 

Da aber im Sozialgesetzbuch steht, dass taube Menschen ein Recht haben beim Arzt oder auch im Krankenhaus in Gebärdensprache zu kommunizieren und eine GSD zu nutzen, dürfen sie das auch weiterhin tun. Die Kosten müssen die „für die Sozialleistungen zuständigen Kostenträger zahlen“.In diesem Fall also die Krankenkassen!

„Hörbehinderte Menschen haben ein Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden.Die für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“ SGB I :§17, Abs 2

Es kann eine Weile dauern bis das auch für die Krankenkassen klar ist. Trotzdem gehen alle GSD Rechnungen für ärztliche Behandlungen (egal ob in der Praxis oder im Krankenkaus, ambulant oder stationär )vom 1.1.2020 an zu den Krankenkassen!

Mehr:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251727.html

 

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