BGSD-Mitglied werden mit Abschluss aus Idstein

Auf der BV-II-2021 hat die Bundesversammlung einen Beschluss gefasst, der es den Absolvent:innen des berufsbegleitenden Masterstudienganges an der Hochschule Fresenius Idstein ermöglicht, doch noch Mitglied im BGSD zu werden. Bedingung dafür war, dass Absolvent:innen zwei von acht Kriterien nachweisen, damit sie als stimmberechtigtes Mitglied für den BGSD in ihrem Landesverband geführt werden können.

Absolvent:innen haben dafür zwei Jahre Zeit. Für diejenigen, die ihren Abschluss zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits in der Tasche hatten, endet die Frist Mitte November. Für diejenigen, die ihren Abschluss erst nach dem BV-Beschluss gemacht haben, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses und verlängert sich entsprechend. Nach wie vor haben bisher erst wenige von euch die Chance genutzt und ihre Nachweise eingereicht. Also meldet euch und schickt uns eure Unterlagen!

Hier nochmal alles Wichtige in Kurzform.

Die Nachweise bitte an referent.weiterbildung(at)bgsd.de.

Nachgewiesen werden können folgende Punkte:

1. Berufserfahrung als GSD nach Abschluss
2. Fortbildungen nach Abschluss des Studiums
3. Doppeleinsätze nach Abschluss
4. Berufserfahrung mit DGS-Bezug vor/während Studium
5. Kurse/Fortbildungen während des Studiums
6. Ausbildung vor dem Studienabschluss
7. Kollegiale Beratung nach Abschluss
8. Mentoring und Supervision

Genaueres zu Art und Umfang könnt ihr dem angehängten pdf entnehmen.

Schickt uns eure Unterlagen, wir freuen uns darauf, euch als Mitglieder zu begrüßen!
Euer Vorstand

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