Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des neuartigen CORONA-Virus
Liebe Kolleg*innen,die Verbreitung des neuartigen CORONA-Virus betrifft auch uns Gebärdensprachdolmetschende. Hier hat der Landesverband aus NRW einige Informationen für Euch zusammengestellt:Es gibt verschiedene Gründe für einen Verdienstausfall, im wesentlichen sind das momentan:
- selbst erkrankt und in Quarantäne
- verordnete Quarantäne aufgrund des Verdachtes einer Infektion
- Auftragsrückgang durch Absagen von Veranstaltungen oder Terminen
Für den Fall, dass ihr selbst in Quarantäne müsst, gibt es über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeit, Euch den Verdienstausfall erstatten zu lassen. Zuständig für diese Erstattung sind LWL und LVR. Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer und Selbständige!Die entsprechenden Gesetze und Paragraphen hat unser Mitgliedsverband aus NRW hier aufgelistet:Im QuarantänefallInfektionsschutzgesetz (IfSG)Entschädigung § 56 IfSGVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz - ZVO-IfSG -Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung bei QuarantänemaßnahmenAuftragsrückgangFür den Fall, dass Eure Aufträge drastisch zurückgehen, weil aufgrund der besonderen Lage Eure Termine abgesagt werden, gibt es bisher leider keine Regelung, von der wir wissen.Ihr könnt Euch gerne an der Petition beteiligen, die gerade gestartet wurde und sich genau mit diesem Thema befasst:Für Firmen/Unternehmen mit Angestellten gibt es die Möglichkeit, sich im Quarantänefall die Gehälter erstatten zu lassen oder Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall (inkl. Download der entsprechenden Dokumente)Es gibt dazu auch ein Kommuniqué und ein 3-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums.Die nächsten Links befassen sich mit Corona im Allgemeinen:Allgemeine arbeitsrechtliche Infos des BMAS:Aktuelle Infos von Bund und Land:BundesregierungLandesregierung (auch in Gebärdensprache, bitte verbreiten!)Solltet Ihr Informationen bzgl. finanzieller Untertstützung bei Verdienstausfall von allein tätigen Freiberuflern haben, freuen wir uns sehr darüber. Wir bleiben aber dran und melden uns sobald wir mehr dazu wissen.