Liebe Kolleg*innen.

Wir arbeiten daran, Informationen zu bündeln und schnellstmöglich für Euch online zu stellen. Wenn Ihr hilfreiche Informationen habt, könnt Ihr sie uns gerne unter corona(at)bgsd.de zusenden. Wir werden sie dann schnellstmöglichst weiter geben.

 

 

Aktuelle Informationen

28.03.2020 Ferndolmetschen im Gesundheitswesen

Der GKV-Spitzenverband weist in seinem Rundschreiben vom 26.03.2020 auf folgendes hin:

"Zwar ist das Präsenzdolmetschen in der Regel für Hör- und Sprachbehinderte die bevorzugte Art des Dolmetschens, jedoch kann dies auch durch den alter-nativen Einsatz bestimmter Medien, die zur Ausführung einen notwendigen Sichtkontakt möglich machen (z. B Skype), sichergestellt werden."

Somit ist es den Dolmetschenden nun möglich die Kontakte zu anderen Menschen auf das nötigste zu minimieren und trotzdem für die tauben Menschen in Deutschland zur Verfügung zu stehen.

Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders vertraglich geregelt, auf Grundlage des JVEG.

Das vollständige Rundschreiben kann hier nachgelesen werden: Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands

 

 

 

15.03.2020 Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des neuartigen CORONA-Virus

Liebe Kolleg*innen,

die Verbreitung des neuartigen CORONA-Virus betrifft auch uns Gebärdensprachdolmetschende. Hier hat der Landesverband aus NRW einige Informationen für Euch zusammengestellt:

Es gibt verschiedene Gründe für einen Verdienstausfall, im wesentlichen sind das momentan:

  • selbst erkrankt und in Quarantäne
  • verordnete Quarantäne aufgrund des Verdachtes einer Infektion
  • Auftragsrückgang durch Absagen von Veranstaltungen oder Terminen

Für den Fall, dass ihr selbst in Quarantäne müsst, gibt es über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeit, Euch den Verdienstausfall erstatten zu lassen. Zuständig für diese Erstattung sind LWL und LVR. Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer und Selbständige!

Die entsprechenden Gesetze und Paragraphen hat unser Mitgliedsverband aus NRW hier aufgelistet:

Im Quarantänefall

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html#BJNR104510000BJNE008100310

Entschädigung § 56 IfSG

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz - ZVO-IfSG -

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=4927&aufgehoben=N

Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung bei Quarantänemaßnahmen

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/corona-virus-entschaedigung-vom-staat-bei-quarantaene?full=1

 

Auftragsrückgang

Für den Fall, dass Eure Aufträge drastisch zurückgehen, weil aufgrund der besonderen Lage Eure Termine abgesagt werden, gibt es bisher leider keine Regelung, von der wir wissen.

Ihr könnt Euch gerne an der Petition beteiligen, die gerade gestartet wurde und sich genau mit diesem Thema befasst:

https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns

Für Firmen/Unternehmen mit Angestellten gibt es die Möglichkeit, sich im Quarantänefall die Gehälter  erstatten zu lassen oder Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall (inkl. Download der entsprechenden Dokumente)

https://www.youtube.com/watch?v=qcYyWXkL6PY (Video 1)

https://www.youtube.com/watch?v=6C-Nq3zTWQs (Video 2)

Es gibt dazu auch ein Kommuniqué und ein 3-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

Die nächsten Links befassen sich mit Corona im Allgemeinen:

Allgemeine arbeitsrechtliche Infos des BMAS:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Aktuelle Infos von Bund und Land:

Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960

Landesregierung (auch in Gebärdensprache, bitte verbreiten!)

https://www.mags.nrw/coronavirus

 

Solltet Ihr Informationen bzgl. finanzieller Untertstützung bei Verdienstausfall von allein tätigen Freiberuflern haben, freuen wir uns sehr darüber. Wir bleiben aber dran und melden uns sobald wir mehr dazu wissen.